Scheidung

Scheidungsunterlagen in der Schweiz

Scheidungsunterlagen Schweiz: Welche Dokumente brauchen Sie? Familienausweis, Pensionskassenauszug, Scheidungskonvention & mehr. Mit Checkliste & Bezugsquellen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Zusammenstellung der erforderlichen Scheidungsunterlagen ist ein wesentlicher Schritt bei der Vorbereitung einer Scheidung in der Schweiz. Unvollständige Dokumentation führt zu Verzögerungen, Nachforderungen des Gerichts und unnötigen Mehrkosten. Dieser umfassende Ratgeber listet alle benötigten Unterlagen auf, erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt Ihnen, wo Sie die Dokumente erhalten und wann Sie diese einreichen müssen.

Übersicht: Welche Scheidungsunterlagen werden benötigt?

Bei einer Scheidung in der Schweiz müssen dem zuständigen Gericht verschiedene Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Der genaue Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111/112 ZGB) oder eine Scheidung auf einseitiges Begehren (Art. 114/115 ZGB) handelt.

Unterlage Gemeinsames Begehren Einseitiges Begehren
Scheidungsbegehren Obligatorisch Obligatorisch (Scheidungsklage)
Scheidungskonvention Obligatorisch Nicht erforderlich
Familienausweis Obligatorisch Obligatorisch
Pensionskassenauszüge Obligatorisch Obligatorisch
Steuererklärungen (2 Jahre) Obligatorisch Obligatorisch
Lohnausweise Bei Unterhaltsfragen Obligatorisch
Grundbuchauszug Bei Immobilienbesitz Bei Immobilienbesitz
Mietvertrag Bei Mietverhältnis Bei Mietverhältnis

Das Scheidungsbegehren

Das Scheidungsbegehren ist der formelle Antrag an das Gericht, die Ehe zu scheiden. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren muss das Scheidungsbegehren von beiden Ehegatten unterzeichnet werden. Es genügt ein einfaches Schreiben oder das entsprechende Formular des zuständigen Gerichts.

Wichtig:

Die Gründe für die Scheidung müssen im Scheidungsbegehren nicht angegeben werden. Es genügt die Erklärung, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen.

Inhalt des Scheidungsbegehrens

Das Scheidungsbegehren sollte folgende Angaben enthalten:

Die Scheidungskonvention

Die Scheidungskonvention ist die schriftliche Vereinbarung der Ehegatten über die Scheidungsfolgen. Sie ist bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren nach Art. 111 ZGB (vollständige Einigung) zwingend erforderlich. Bei einer Teileinigung nach Art. 112 ZGB werden nur die vereinbarten Punkte in der Konvention geregelt.

Was muss die Scheidungskonvention enthalten?

Eine vollständige Scheidungskonvention muss folgende Punkte regeln:

Regelungsbereich Inhalt Rechtsgrundlage
Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung von Vermögen und Schulden Art. 120 ZGB
Nachehelicher Unterhalt Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen Art. 125 ZGB
Vorsorgeausgleich Teilung der Pensionskassenguthaben Art. 122 ff. ZGB
Elterliche Sorge Gemeinsame oder alleinige Sorge Art. 133 ZGB
Obhut und Betreuung Wohnort und Betreuungsanteile der Kinder Art. 133 ZGB
Kindesunterhalt Unterhaltsbeiträge für Kinder Art. 285 ZGB
Persönlicher Verkehr Besuchsrecht des nicht betreuenden Elternteils Art. 273 ZGB
Wohnung Zuteilung der ehelichen Wohnung Art. 121 ZGB

Gerichtliche Prüfung:

Das Gericht prüft die Scheidungskonvention auf ihre Angemessenheit und Verträglichkeit mit dem Kindeswohl (Art. 279 und 280 ZPO, Art. 133 Abs. 3 ZGB). Der Richter kann die Konvention genehmigen, teilweise genehmigen oder die Genehmigung verweigern.

Der Familienausweis

Der Familienausweis (früher Familienbüchlein) ist das zentrale Dokument, das die Ehe und die Familienverhältnisse nachweist. Er enthält das Datum und den Ort der Eheschliessung, die Personalien beider Ehegatten sowie Angaben zu den gemeinsamen Kindern.

Bezugsquelle und Gültigkeit

Staatsangehörigkeit Zuständiges Amt Maximales Alter
Schweizer Bürger Zivilstandsamt des Heimatortes 3 Monate
Ausländische Staatsangehörige Zivilstandsamt des Wohnortes 3 Monate

Die Kosten für einen Familienausweis betragen je nach Kanton CHF 30 bis 50. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage. Viele Zivilstandsämter bieten eine Online-Bestellung an.

Nicht verwechseln:

Der Familienausweis ist nicht dasselbe wie das Familienbüchlein oder der Eheschein. Für die Scheidung wird spezifisch der Familienausweis (Formular 7.4) benötigt, der beim Heimatort-Zivilstandsamt zu beziehen ist.

Unterlagen zur Vorsorge (Pensionskasse)

Der Vorsorgeausgleich ist ein zentraler Bestandteil jeder Scheidung. Gemäss Art. 122 ff. ZGB werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) hälftig geteilt. Dafür benötigt das Gericht detaillierte Unterlagen beider Ehegatten.

Erforderliche Pensionskassen-Unterlagen

Gemäss Art. 280 Abs. 1 lit. b ZPO müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Tipp:

Die Pensionskassenauszüge dürfen in der Regel nicht älter als 6 Monate sein und müssen im Original vorgelegt werden. Fordern Sie die Unterlagen frühzeitig an, da die Bearbeitungszeit bei Pensionskassen 2-4 Wochen betragen kann.

Kein Pensionskassenanschluss?

Hat ein Ehegatte keine Pensionskasse und auch kein Freizügigkeitskonto, empfiehlt es sich, vor Einleitung der Scheidung ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, wenn der andere Ehegatte während der Ehe Pensionskassenguthaben angespart hat. So kann der Vorsorgeausgleich ordnungsgemäss durchgeführt werden.

Unterlagen zum Einkommen und Vermögen

Für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen und die güterrechtliche Auseinandersetzung benötigt das Gericht umfassende Nachweise über die finanziellen Verhältnisse beider Ehegatten.

Steuererklärungen

Die vollständigen Steuererklärungen der letzten 2 Jahre inklusive aller Hilfsblätter sind zwingend erforderlich. Sie geben Aufschluss über:

Lohnausweise und Einkommensnachweise

Zusätzlich zu den Steuererklärungen werden folgende Einkommensnachweise benötigt:

Erwerbsart Erforderliche Unterlagen
Unselbständig Erwerbende Lohnausweise der letzten 6 Monate, Jahreslohnausweis
Selbständig Erwerbende Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten 2-3 Jahre
Rentner Rentenverfügungen (AHV, Pensionskasse, IV)
Arbeitslose Abrechnungen der Arbeitslosenversicherung

Weitere Vermögensnachweise

Je nach Vermögenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein:

Unterlagen bei Kindern

Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, damit das Gericht die Kinderbelange angemessen regeln kann (Art. 133 ZGB).

Erforderliche Kinderunterlagen

Kindeswohl im Fokus:

Das Gericht prüft bei der Genehmigung der Scheidungskonvention, ob die getroffenen Regelungen dem Kindeswohl entsprechen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann das Gericht entscheiden.

Unterlagen bei Immobilienbesitz

Besitzen die Ehegatten gemeinsam oder einzeln Immobilien, sind spezifische Unterlagen für die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Zuteilung der ehelichen Wohnung erforderlich.

Erforderliche Immobilien-Unterlagen

Unterlagen bei Mietverhältnis

Wohnen die Ehegatten in einer Mietwohnung, muss geregelt werden, wer die Wohnung nach der Scheidung übernimmt oder ob beide ausziehen.

Erforderliche Miet-Unterlagen

Rechtliche Grundlage:

Gemäss Art. 121 ZGB kann das Gericht einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag allein übertragen, wenn dieser auf die Wohnung angewiesen ist und die Übertragung dem anderen Ehegatten zumutbar ist.

Unterlagen für ausländische Staatsangehörige

Sind einer oder beide Ehegatten ausländischer Staatsangehörigkeit, sind zusätzliche Dokumente erforderlich.

Erforderliche Unterlagen bei ausländischen Ehegatten

Wichtig für Drittstaatenangehörige:

Eine Scheidung kann Auswirkungen auf die Aufenthaltsbewilligung haben. Gemäss Art. 50 AIG besteht nach Auflösung der Ehe nur dann ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn die Ehegemeinschaft mindestens 3 Jahre bestanden hat und eine erfolgreiche Integration vorliegt.

Unterschiede: Gemeinsames vs. einseitiges Begehren

Der Umfang der erforderlichen Unterlagen unterscheidet sich je nach Art des Scheidungsverfahrens erheblich.

Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111/112 ZGB)

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Ehegatten mit der Scheidung und – bei Art. 111 ZGB – mit allen Scheidungsfolgen einverstanden. Die Unterlagen dienen primär der Prüfung der Konvention durch das Gericht.

Scheidung auf einseitiges Begehren (Art. 114/115 ZGB)

Bei einer strittigen Scheidung muss der klagende Ehegatte das zweijährige Getrenntleben nachweisen (Art. 114 ZGB) oder schwerwiegende Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe darlegen (Art. 115 ZGB). Entsprechend umfangreicher ist die Dokumentation:

Kantonale Formulare und Merkblätter

Die meisten Kantone stellen eigene Formulare und Merkblätter für das Scheidungsverfahren zur Verfügung. Diese erleichtern die Einreichung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.

Wichtige kantonale Anlaufstellen

Kanton Verfügbare Unterlagen Gerichtskosten (ca.)
Zürich Scheidungsbegehren, Scheidungsklage, Musterkonventionen CHF 1'200 - 2'600
Bern Gemeinsames Scheidungsbegehren, Merkblatt CHF 1'000 - 2'000
Basel-Stadt Formulare und Merkblätter CHF 830
St. Gallen Interaktive Formulare CHF 1'000 - 2'500
Graubünden Merkblatt Scheidung, Formulare CHF 1'000 - 2'000

Vollständige Checkliste: Alle Scheidungsunterlagen

Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über alle potenziell erforderlichen Scheidungsunterlagen:

Unterlage Bezugsquelle Kosten Lieferzeit
Familienausweis Zivilstandsamt Heimatort CHF 30-50 5-10 Tage
Pensionskassenauszug Pensionskasse Arbeitgeber Meist kostenlos 2-4 Wochen
Steuererklärungen Eigene Unterlagen / Steueramt CHF 20-50 1-2 Wochen
Lohnausweise Arbeitgeber Kostenlos Sofort - 1 Woche
Grundbuchauszug Grundbuchamt CHF 20-50 3-5 Tage
Geburtsurkunden Zivilstandsamt Geburtsort CHF 20-30 5-10 Tage
Kontoauszüge Bank / E-Banking Meist kostenlos Sofort - 1 Woche
Säule 3a-Auszug Bank / Versicherung Meist kostenlos 1-2 Wochen

Aufbewahrung der Scheidungsdokumente

Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erhalten Sie vom Gericht das rechtskräftige Scheidungsurteil. Dieses Dokument ist von zentraler Bedeutung und muss sorgfältig aufbewahrt werden.

Empfohlene Aufbewahrungsdauer

Dokument Aufbewahrungsdauer Verwendungszweck
Scheidungsurteil Lebenslang Nachweis Familienstand, Wiederheirat, Erbschaft
Scheidungskonvention Lebenslang Nachweis Vereinbarungen, Abänderungsklagen
Vorsorgeausgleich-Bestätigung Bis zur Pensionierung Nachweis Teilung Pensionskasse
Unterhaltsvereinbarungen Bis Ende Unterhaltspflicht + 10 Jahre Nachweis Zahlungspflichten

Scheidungsurteil verloren?

Falls Sie Ihr Scheidungsurteil verloren haben, können Sie beim Gericht, das die Scheidung durchgeführt hat, eine beglaubigte Kopie anfordern. Die Kosten betragen je nach Kanton CHF 20-50.

Praxistipp – Digitale Kopien anlegen:

Erstellen Sie digitale Kopien (Scans oder Fotos) aller wichtigen Scheidungsdokumente. So sind Ihre Unterlagen bei Verlust gesichert und können bei Bedarf schnell nachgereicht werden.

Wichtige Bezugsquellen:

Wann Sie einen Anwalt für Familienrecht beiziehen sollten

Die Zusammenstellung der Scheidungsunterlagen kann komplex sein, insbesondere wenn die finanziellen Verhältnisse kompliziert sind, Immobilien vorhanden sind oder Streit über die Scheidungsfolgen besteht. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann Sie bei der vollständigen und korrekten Dokumentation unterstützen und sicherstellen, dass keine wesentlichen Unterlagen fehlen.

Besonders bei folgenden Konstellationen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt empfohlen:

Ein Scheidungsanwalt kann nicht nur bei der Dokumentenbeschaffung helfen, sondern auch die Scheidungskonvention rechtssicher formulieren und Ihre Interessen im Verfahren wahren.

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Fazit

Die vollständige und sorgfältige Zusammenstellung der Scheidungsunterlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein effizientes Scheidungsverfahren in der Schweiz. Die zwei zentralen Dokumente sind das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention. Hinzu kommen der Familienausweis, die Pensionskassenauszüge mit Durchführbarkeitserklärung und die Steuererklärungen der letzten zwei Jahre.

Unvollständige Dokumentation führt zu Verzögerungen und kann im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags oder zum Verlust berechtigter Ansprüche führen. Die Beschaffung der Unterlagen sollte daher frühzeitig beginnen – insbesondere die Pensionskassenauszüge können 2-4 Wochen Bearbeitungszeit benötigen.

Nach Abschluss der Scheidung ist das Scheidungsurteil lebenslang aufzubewahren, da es für verschiedene Behördengänge, eine allfällige Wiederheirat und erbrechtliche Angelegenheiten benötigt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen brauche ich für ein Scheidungsbegehren?

Für ein Scheidungsbegehren benötigen Sie das unterzeichnete Scheidungsbegehren, die Scheidungskonvention (bei einvernehmlicher Scheidung), den Familienausweis (max. 3 Monate alt), die Pensionskassenauszüge beider Ehegatten mit Durchführbarkeitserklärung sowie die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre mit allen Hilfsblättern.

Wie alt darf der Familienausweis bei der Scheidung sein?

Der Familienausweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsbegehrens nicht älter als 3 Monate sein. Sie können ihn beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (bei Schweizer Bürgern) oder Wohnortes (bei Ausländern) bestellen. Die Kosten betragen CHF 30-50, die Lieferzeit 5-10 Arbeitstage.

Welche Dokumente benötige ich für den Vorsorgeausgleich?

Für den Vorsorgeausgleich benötigen Sie die Pensionskassenauszüge beider Ehegatten mit folgenden Angaben: Austrittsleistung bei Eheschliessung, Austrittsleistung bei Einreichung des Scheidungsbegehrens sowie eine Durchführbarkeitserklärung der Pensionskasse (Art. 280 Abs. 1 lit. b ZPO). Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Wie lange sollte ich mein Scheidungsurteil aufbewahren?

Das Scheidungsurteil sollten Sie lebenslang aufbewahren. Sie benötigen es als Nachweis Ihres Familienstandes bei verschiedenen Behördengängen, bei einer allfälligen Wiederheirat und in erbrechtlichen Angelegenheiten. Falls Sie das Dokument verlieren, können Sie beim zuständigen Gericht eine beglaubigte Kopie anfordern.

Was muss eine Scheidungskonvention enthalten?

Eine vollständige Scheidungskonvention muss folgende Punkte regeln: güterrechtliche Auseinandersetzung (Art. 120 ZGB), nachehelicher Unterhalt (Art. 125 ZGB), Vorsorgeausgleich (Art. 122 ff. ZGB), elterliche Sorge und Obhut (Art. 133 ZGB), Kindesunterhalt (Art. 285 ZGB), persönlicher Verkehr/Besuchsrecht (Art. 273 ZGB) sowie die Zuteilung der ehelichen Wohnung (Art. 121 ZGB).

Welche Unterlagen brauche ich als Ausländer für die Scheidung in der Schweiz?

Als ausländischer Staatsangehöriger benötigen Sie zusätzlich zu den üblichen Scheidungsunterlagen: eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte, eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, etc.) und den Familienausweis vom Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe ist eine beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde erforderlich.

Wo bekomme ich die Formulare für das Scheidungsbegehren?

Die Formulare für das Scheidungsbegehren erhalten Sie beim zuständigen Gericht Ihres Wohnkantons. Viele Kantone stellen die Formulare auch online zur Verfügung, z.B. die Gerichte Zürich auf gerichte-zh.ch. Das Bundesamt für Justiz bietet ebenfalls ein Musterformular für das gemeinsame Scheidungsbegehren an.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Für eine Scheidung in der Schweiz besteht kein Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit klaren Verhältnissen können Sie das Verfahren selbst durchführen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Streit über Scheidungsfolgen oder Kinderbelangen ist die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht jedoch dringend empfohlen.

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