Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Das Ehevorbereitungsverfahren ist obligatorisch vor jeder Ziviltrauung in der Schweiz (Art. 97 ff. ZGB).
- ✓ Beide Verlobten müssen persönlich und gemeinsam beim Zivilstandsamt am Wohnort eines Verlobten erscheinen.
- ✓ Kosten: ca. CHF 255-275 für Vorbereitungsverfahren + Ziviltrauung + Familienbüchlein.
- ✓ Dauer: 2-4 Wochen (Schweizer), 4-8 Wochen oder länger (Ausländer).
- ✓ Seit 1. Juli 2022 gilt die «Ehe für alle» – gleichgeschlechtliche Paare können heiraten.
Was ist das Ehevorbereitungsverfahren?
Das Ehevorbereitungsverfahren ist ein obligatorisches administratives Verfahren gemäss Art. 97 ff. ZGB, das vor jeder Ziviltrauung in der Schweiz durchgeführt werden muss.
Zweck des Verfahrens
- Prüfung der Ehefähigkeit beider Verlobter
- Feststellung, ob Ehehindernisse vorliegen
- Überprüfung der Identität und des Zivilstands
- Bei Ausländern: Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts
- Verhinderung von Scheinehen
Das zweistufige Verfahren
| Schritt | Bezeichnung | Inhalt |
|---|---|---|
| 1. Schritt | Ehevorbereitungsverfahren | Prüfung der Ehevoraussetzungen, Einreichung der Dokumente |
| 2. Schritt | Ziviltrauung | Eigentliche Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt |
Zuständigkeit
Grundregel: Für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort eines der beiden Verlobten zuständig.
| Situation | Zuständiges Zivilstandsamt |
|---|---|
| Beide in der Schweiz wohnhaft | Wohnort eines Verlobten (frei wählbar) |
| Einer in der Schweiz wohnhaft | Wohnort des in der Schweiz lebenden Verlobten |
| Beide im Ausland wohnhaft | Zivilstandsamt, das die Trauung durchführen soll |
Wichtig: Das Ehevorbereitungsverfahren kann nur an einem der Wohnorte durchgeführt werden. Die Trauung selbst kann hingegen in jedem beliebigen Zivilstandskreis der Schweiz stattfinden.
Voraussetzungen für die Eheschliessung
Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)
1. Volljährigkeit
Beide Personen müssen das 18. Altersjahr vollendet haben.
2. Urteilsfähigkeit
Beide müssen die Bedeutung und Tragweite der Ehe verstehen können.
Ehehindernisse
| Ehehindernis | Gesetzliche Grundlage | Beschreibung |
|---|---|---|
| Bestehende Ehe/Partnerschaft | Art. 96 ZGB | Wer bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt |
| Verwandtschaft in gerader Linie | Art. 95 ZGB | Eltern/Kinder, Grosseltern/Enkel |
| Geschwister | Art. 95 ZGB | Vollgeschwister und Halbgeschwister |
Erforderliche Dokumente
Für Schweizer Staatsangehörige
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung (max. 6 Monate alt)
- Ausgefülltes Gesuchsformular
Für ausländische Staatsangehörige (zusätzlich)
- Geburtsurkunde
- Nachweis des Zivilstands (Ledigenausweis)
- Nachweis der Nationalität (Reisepass)
- Aufenthaltsnachweis (B, C, L, F, N)
Anforderungen an die Dokumente
| Herkunftsland | Erforderliche Beglaubigung |
|---|---|
| Haager Übereinkommen (Apostille) | Apostille des Herkunftslandes |
| Andere Länder | Legalisation durch Schweizer Vertretung |
| EU/EFTA-Staaten | Oft vereinfachte Verfahren |
Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens
Vorbereitung (3-6 Monate vor der Trauung)
Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln, benötigte Dokumente beschaffen, ausländische Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.
Anmeldung beim Zivilstandsamt
Beide Verlobten erscheinen persönlich und gemeinsam, Gesuch stellen, alle erforderlichen Dokumente im Original einreichen.
Prüfung durch das Zivilstandsamt
Prüfung der Ehefähigkeit, Kontrolle auf Ehehindernisse, bei Ausländern Prüfung des rechtmässigen Aufenthalts.
Abschluss des Verfahrens
Bei positiver Prüfung: Ausstellung der Trauungsermächtigung. Diese ist 3 Monate gültig.
Festlegung des Trauungstermins
Wahl des Zivilstandskreises (frei wählbar), Terminvereinbarung für die Ziviltrauung.
Fristen und Dauer
3 Monate
Früheste Einleitung vor Trauungstermin
3 Monate
Gültigkeit der Trauungsermächtigung
0 Tage
Wartefrist (seit 1.1.2020 abgeschafft)
Bearbeitungsdauer
| Konstellation | Typische Dauer |
|---|---|
| Schweizer Staatsangehörige | 2-4 Wochen |
| Ausländische Staatsangehörige | 4-8 Wochen oder länger |
| Komplexe Fälle (fehlende Dokumente etc.) | Mehrere Monate |
Kosten
Gebührenübersicht
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Ehevorbereitungsverfahren inkl. Trauungsermächtigung | CHF 150 |
| Ziviltrauung (Grundgebühr) | CHF 75 |
| Familienbüchlein | CHF 30-50 |
| Gesamtkosten (Minimum) | ca. CHF 255-275 |
Zusätzliche Kosten
| Zusatzleistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Samstagstrauung | CHF 100-200 Zuschlag |
| Externes Traulokal | CHF 200-500 Zuschlag |
| Übersetzungen | CHF 50-200 pro Dokument |
| Apostille/Legalisation | CHF 50-150 pro Dokument |
Die Ziviltrauung
Ablauf der Trauungszeremonie
- Einzug und Begrüssung: Das Brautpaar betritt mit den Trauzeugen den Trausaal
- Identitätsprüfung: Kontrolle der Ausweise aller Beteiligten
- Ansprache: Die Zivilstandsbeamtin hält eine Rede
- Das Ja-Wort: Beide Verlobten werden einzeln gefragt
- Eheschliessung: Nach beidseitiger Bejahung wird die Ehe als geschlossen erklärt
- Ringtausch: Optional
- Unterschriften: Brautpaar, Trauzeugen und Zivilstandsbeamtin unterzeichnen
- Familienbüchlein: Das frisch verheiratete Paar erhält das Familienbüchlein
Trauzeugen
| Anforderung | Beschreibung |
|---|---|
| Anzahl | Genau zwei Trauzeugen (obligatorisch) |
| Alter | Volljährig (mindestens 18 Jahre) |
| Ausweis | Gültiger Pass oder Identitätskarte erforderlich |
| Geschlecht/Staatsangehörigkeit | Keine Einschränkung |
Wann Sie einen Anwalt für Familienrecht beiziehen sollten
Das Ehevorbereitungsverfahren ist in den meisten Fällen ein unkomplizierter administrativer Vorgang. Es gibt jedoch Situationen, in denen rechtliche Unterstützung sinnvoll oder sogar notwendig sein kann.
Besonders in folgenden Situationen sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Eherecht konsultieren:
- Bei Verdacht auf Scheinehe-Vorwürfe durch die Behörden
- Wenn das Zivilstandsamt die Trauungsermächtigung verweigert
- Bei komplexen ausländerrechtlichen Fragen (fehlende Aufenthaltsbewilligung)
- Wenn einer der Verlobten unter umfassender Beistandschaft steht
- Bei Problemen mit der Anerkennung ausländischer Dokumente
- Wenn Sie vor der Heirat einen Ehevertrag abschliessen möchten
Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Sie auch bei der Planung Ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse beraten und einen massgeschneiderten Ehevertrag erstellen.
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Jetzt Beratung anfragenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert das Ehevorbereitungsverfahren?
Bei Schweizer Staatsangehörigen in der Regel 2-4 Wochen, bei ausländischen Staatsangehörigen 4-8 Wochen oder länger, je nach Komplexität der Dokumentenbeschaffung.
Gibt es eine Wartefrist vor der Trauung?
Nein, seit dem 1. Januar 2020 gibt es keine Wartefrist mehr. Die Trauung kann unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden.
Müssen beide Verlobten beim Zivilstandsamt erscheinen?
Ja, bei der Anmeldung müssen beide Verlobten persönlich und gemeinsam beim Zivilstandsamt erscheinen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Kann ich in einem anderen Kanton heiraten?
Ja, das Vorbereitungsverfahren findet am Wohnort statt, aber die Trauung kann in jedem beliebigen Zivilstandskreis der Schweiz stattfinden.
Können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 ist die Ehe für alle Paare unabhängig vom Geschlecht möglich («Ehe für alle»). Das Verfahren ist für alle Paare identisch.
Relevante Gesetzesartikel
| Artikel | Inhalt |
|---|---|
| Art. 94 ZGB | Ehefähigkeit |
| Art. 95 ZGB | Ehehindernis Verwandtschaft |
| Art. 96 ZGB | Ehehindernis bestehende Ehe |
| Art. 97 ZGB | Grundsätze der Eheschliessung |
| Art. 98 ZGB | Gesuch um Ehevorbereitung |
| Art. 99 ZGB | Prüfung der Ehevoraussetzungen |
| Art. 100 ZGB | Fristen für die Trauung |
| Art. 102 ZGB | Trauung (Ablauf, Trauzeugen) |