Eherecht

Ehevorbereitungsverfahren in der Schweiz

Umfassender Leitfaden zum Ehevorbereitungsverfahren in der Schweiz: Ablauf, erforderliche Dokumente, Fristen, Kosten und Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist das Ehevorbereitungsverfahren?

Das Ehevorbereitungsverfahren ist ein obligatorisches administratives Verfahren gemäss Art. 97 ff. ZGB, das vor jeder Ziviltrauung in der Schweiz durchgeführt werden muss.

Zweck des Verfahrens

Das zweistufige Verfahren

Schritt Bezeichnung Inhalt
1. Schritt Ehevorbereitungsverfahren Prüfung der Ehevoraussetzungen, Einreichung der Dokumente
2. Schritt Ziviltrauung Eigentliche Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt

Zuständigkeit

Grundregel: Für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort eines der beiden Verlobten zuständig.

Situation Zuständiges Zivilstandsamt
Beide in der Schweiz wohnhaft Wohnort eines Verlobten (frei wählbar)
Einer in der Schweiz wohnhaft Wohnort des in der Schweiz lebenden Verlobten
Beide im Ausland wohnhaft Zivilstandsamt, das die Trauung durchführen soll

Wichtig: Das Ehevorbereitungsverfahren kann nur an einem der Wohnorte durchgeführt werden. Die Trauung selbst kann hingegen in jedem beliebigen Zivilstandskreis der Schweiz stattfinden.

Voraussetzungen für die Eheschliessung

Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)

1. Volljährigkeit

Beide Personen müssen das 18. Altersjahr vollendet haben.

2. Urteilsfähigkeit

Beide müssen die Bedeutung und Tragweite der Ehe verstehen können.

Ehehindernisse

Ehehindernis Gesetzliche Grundlage Beschreibung
Bestehende Ehe/Partnerschaft Art. 96 ZGB Wer bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt
Verwandtschaft in gerader Linie Art. 95 ZGB Eltern/Kinder, Grosseltern/Enkel
Geschwister Art. 95 ZGB Vollgeschwister und Halbgeschwister

Erforderliche Dokumente

Für Schweizer Staatsangehörige

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung (max. 6 Monate alt)
  • Ausgefülltes Gesuchsformular

Für ausländische Staatsangehörige (zusätzlich)

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Zivilstands (Ledigenausweis)
  • Nachweis der Nationalität (Reisepass)
  • Aufenthaltsnachweis (B, C, L, F, N)

Anforderungen an die Dokumente

Herkunftsland Erforderliche Beglaubigung
Haager Übereinkommen (Apostille) Apostille des Herkunftslandes
Andere Länder Legalisation durch Schweizer Vertretung
EU/EFTA-Staaten Oft vereinfachte Verfahren

Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens

1

Vorbereitung (3-6 Monate vor der Trauung)

Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln, benötigte Dokumente beschaffen, ausländische Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.

2

Anmeldung beim Zivilstandsamt

Beide Verlobten erscheinen persönlich und gemeinsam, Gesuch stellen, alle erforderlichen Dokumente im Original einreichen.

3

Prüfung durch das Zivilstandsamt

Prüfung der Ehefähigkeit, Kontrolle auf Ehehindernisse, bei Ausländern Prüfung des rechtmässigen Aufenthalts.

4

Abschluss des Verfahrens

Bei positiver Prüfung: Ausstellung der Trauungsermächtigung. Diese ist 3 Monate gültig.

5

Festlegung des Trauungstermins

Wahl des Zivilstandskreises (frei wählbar), Terminvereinbarung für die Ziviltrauung.

Fristen und Dauer

3 Monate

Früheste Einleitung vor Trauungstermin

3 Monate

Gültigkeit der Trauungsermächtigung

0 Tage

Wartefrist (seit 1.1.2020 abgeschafft)

Bearbeitungsdauer

Konstellation Typische Dauer
Schweizer Staatsangehörige 2-4 Wochen
Ausländische Staatsangehörige 4-8 Wochen oder länger
Komplexe Fälle (fehlende Dokumente etc.) Mehrere Monate

Kosten

Gebührenübersicht

Leistung Kosten
Ehevorbereitungsverfahren inkl. Trauungsermächtigung CHF 150
Ziviltrauung (Grundgebühr) CHF 75
Familienbüchlein CHF 30-50
Gesamtkosten (Minimum) ca. CHF 255-275

Zusätzliche Kosten

Zusatzleistung Kosten (ca.)
Samstagstrauung CHF 100-200 Zuschlag
Externes Traulokal CHF 200-500 Zuschlag
Übersetzungen CHF 50-200 pro Dokument
Apostille/Legalisation CHF 50-150 pro Dokument

Die Ziviltrauung

Ablauf der Trauungszeremonie

  1. Einzug und Begrüssung: Das Brautpaar betritt mit den Trauzeugen den Trausaal
  2. Identitätsprüfung: Kontrolle der Ausweise aller Beteiligten
  3. Ansprache: Die Zivilstandsbeamtin hält eine Rede
  4. Das Ja-Wort: Beide Verlobten werden einzeln gefragt
  5. Eheschliessung: Nach beidseitiger Bejahung wird die Ehe als geschlossen erklärt
  6. Ringtausch: Optional
  7. Unterschriften: Brautpaar, Trauzeugen und Zivilstandsbeamtin unterzeichnen
  8. Familienbüchlein: Das frisch verheiratete Paar erhält das Familienbüchlein

Trauzeugen

Anforderung Beschreibung
Anzahl Genau zwei Trauzeugen (obligatorisch)
Alter Volljährig (mindestens 18 Jahre)
Ausweis Gültiger Pass oder Identitätskarte erforderlich
Geschlecht/Staatsangehörigkeit Keine Einschränkung

Wann Sie einen Anwalt für Familienrecht beiziehen sollten

Das Ehevorbereitungsverfahren ist in den meisten Fällen ein unkomplizierter administrativer Vorgang. Es gibt jedoch Situationen, in denen rechtliche Unterstützung sinnvoll oder sogar notwendig sein kann.

Besonders in folgenden Situationen sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Eherecht konsultieren:

Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Sie auch bei der Planung Ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse beraten und einen massgeschneiderten Ehevertrag erstellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert das Ehevorbereitungsverfahren?

Bei Schweizer Staatsangehörigen in der Regel 2-4 Wochen, bei ausländischen Staatsangehörigen 4-8 Wochen oder länger, je nach Komplexität der Dokumentenbeschaffung.

Gibt es eine Wartefrist vor der Trauung?

Nein, seit dem 1. Januar 2020 gibt es keine Wartefrist mehr. Die Trauung kann unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden.

Müssen beide Verlobten beim Zivilstandsamt erscheinen?

Ja, bei der Anmeldung müssen beide Verlobten persönlich und gemeinsam beim Zivilstandsamt erscheinen. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Kann ich in einem anderen Kanton heiraten?

Ja, das Vorbereitungsverfahren findet am Wohnort statt, aber die Trauung kann in jedem beliebigen Zivilstandskreis der Schweiz stattfinden.

Können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten?

Ja, seit dem 1. Juli 2022 ist die Ehe für alle Paare unabhängig vom Geschlecht möglich («Ehe für alle»). Das Verfahren ist für alle Paare identisch.

Relevante Gesetzesartikel

Artikel Inhalt
Art. 94 ZGBEhefähigkeit
Art. 95 ZGBEhehindernis Verwandtschaft
Art. 96 ZGBEhehindernis bestehende Ehe
Art. 97 ZGBGrundsätze der Eheschliessung
Art. 98 ZGBGesuch um Ehevorbereitung
Art. 99 ZGBPrüfung der Ehevoraussetzungen
Art. 100 ZGBFristen für die Trauung
Art. 102 ZGBTrauung (Ablauf, Trauzeugen)

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