Eherecht

Ehevertrag Kosten in der Schweiz

Ehevertrag Kosten Schweiz 2025: Vollständiger Überblick über Notariatsgebühren, kantonale Unterschiede und Spartipps. Von CHF 50 bis CHF 7'500.

Das Wichtigste in Kürze

Die Kosten für einen Ehevertrag in der Schweiz variieren erheblich und bewegen sich zwischen CHF 50 und CHF 7'500. Die grossen Unterschiede ergeben sich aus dem föderalistischen Notariatssystem, bei dem jeder Kanton eigene Gebührentarife festlegt. Wer die Kostenfaktoren kennt und die richtigen Entscheidungen trifft, kann bei gleicher Qualität erheblich sparen.

Überblick: Was kostet ein Ehevertrag?

Die Gesamtkosten für einen Ehevertrag setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. In erster Linie sind dies die Kosten für die Erstellung des Vertragsentwurfs und die Gebühren für die notarielle Beurkundung. Je nach Situation kommen weitere Kosten hinzu, etwa für ein Vermögensinventar oder eine vorgängige anwaltliche Beratung.

Als grobe Orientierung kann man in der Schweiz mit folgenden Kostenrahmen rechnen: Ein einfacher Ehevertrag ohne besondere Komplexität kostet zwischen CHF 500 und CHF 2'000. Ein Ehevertrag mit mittlerem Aufwand, etwa bei der Vereinbarung einer Gütertrennung mit Vermögensinventar, liegt zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen können die Kosten CHF 5'000 bis CHF 7'500 oder mehr betragen.

Diese Bandbreite erklärt sich durch die unterschiedlichen kantonalen Gebührentarife und das gewählte Notariatssystem. Ein identischer Ehevertrag kann in einem Kanton das Sechsfache dessen kosten, was in einem anderen Kanton verlangt wird.

Die Kostenkomponenten im Detail

Notariatsgebühren für die Beurkundung

Ein Ehevertrag muss gemäss Art. 184 ZGB öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Die Beurkundung erfolgt durch einen Notar oder eine Notarin. Die Gebühren dafür sind in den meisten Kantonen gesetzlich geregelt und richten sich nach kantonalen Gebührenverordnungen.

Die Bemessungsgrundlagen für die Notariatsgebühren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen wird nach dem Zeitaufwand abgerechnet, in anderen nach dem Wert des betroffenen Vermögens, und in wieder anderen nach einer Kombination beider Faktoren. Einige Kantone kennen fixe Gebühren für bestimmte Geschäfte.

Kosten für die Vertragserstellung

Der Vertragsentwurf kann vom Notar selbst, von einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch von den Ehegatten erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung richten sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität des Vertrages.

Wird der Ehevertrag vom Notar erstellt, sind die Erstellungskosten oft in den Beurkundungsgebühren enthalten oder werden nach Stundenaufwand zusätzlich berechnet. Der Stundenansatz liegt je nach Kanton und Notar zwischen CHF 200 und CHF 400.

Lässt man den Vertrag von einem Rechtsanwalt für Familienrecht entwerfen und nur noch notariell beurkunden, fallen separate Anwaltskosten an. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine individuelle Beratung gewünscht ist, die ausschliesslich die Interessen eines Ehegatten berücksichtigt. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Parteien gleichermassen.

Kosten für das Vermögensinventar

Ein Vermögensinventar dokumentiert den Bestand und die Zuordnung der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es ist zwar nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, insbesondere bei der Vereinbarung einer Gütertrennung oder bei nachträglichen Eheverträgen.

Die Kosten für die Erstellung und Beglaubigung eines Vermögensinventars werden in der Regel nach Zeitaufwand berechnet und liegen zwischen CHF 150 und CHF 1'500. Bei umfangreichen Vermögensverhältnissen mit Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen oder ausländischen Vermögenswerten können die Kosten höher ausfallen.

Das Inventar muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden, was zusätzliche Notariatsgebühren verursacht.

Die drei Notariatssysteme der Schweiz

Die Kosten für einen Ehevertrag hängen massgeblich davon ab, welches Notariatssystem im betreffenden Kanton gilt. Die Schweiz kennt drei verschiedene Organisationsformen des Notariats.

Das Amtsnotariat

Beim Amtsnotariat ist der Notar ein Staatsangestellter. Die Gebühren fliessen in die Kantonskasse und sind gesetzlich festgelegt. Dieses System gilt in den Kantonen Schaffhausen und Zürich sowie in ähnlicher Form in Thurgau.

Das Amtsnotariat zeichnet sich durch vergleichsweise günstige und transparente Tarife aus. Der Notar hat kein wirtschaftliches Eigeninteresse an hohen Gebühren, da er ein festes Gehalt bezieht. Die Kantone mit Amtsnotariat gehören regelmässig zu den günstigsten in der Schweiz.

Das freie Notariat

Beim freien Notariat arbeitet der Notar freiberuflich auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er ist staatlich überwacht und an die kantonalen Gebührentarife gebunden, wirtschaftet aber selbständig. Dieses System gilt in den Kantonen Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.

Die Kantone mit freiem Notariat weisen im Durchschnitt höhere Notariatskosten auf als jene mit Amtsnotariat. Die Gebühren können jedoch auch hier stark variieren, wobei Genf, Bern, Wallis und Tessin zu den teuersten Kantonen gehören.

Das gemischte Notariat

In einigen Kantonen existieren sowohl Amtsnotare als auch freie Notare nebeneinander. Die Gebühren liegen hier meist zwischen denen des reinen Amts- und des reinen freien Notariats. Dieses System gilt in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz und Zug.

Kantonaler Kostenvergleich

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gebührenrahmen für Eheverträge in ausgewählten Kantonen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und können je nach Komplexität, Vermögenswert und Zeitaufwand variieren.

Kanton System Gebührenrahmen Bemerkungen
Zürich Amtsnotariat CHF 200 – 7'500 Berechnung nach Zeitaufwand, mind. 1‰ des Nettovermögens
Bern Freies Notariat CHF 500 – 3'000 Gesetzlich festgelegter Tarif (GebVN)
Basel-Stadt Freies Notariat CHF 400 – 2'000 Zählt zu den günstigeren Kantonen
Basel-Land Freies Notariat CHF 550 (fix) Fixgebühr für einfache Eheverträge
St. Gallen Gemischtes Notariat CHF 200 – 1'500 Abhängig von Aufwand und Vermögen
Aargau Freies Notariat Nach Zeitaufwand Stundenansatz CHF 300
Thurgau Amtsnotariat ab CHF 400 Sehr günstige Tarife
Schwyz Gemischtes Notariat CHF 50 – 800 Günstigster Kanton der Schweiz
Genf Freies Notariat CHF 200 – 2'000+ Teuerster Kanton der Schweiz
Wallis Freies Notariat hoch Zweiteuerster Kanton
Freiburg Freies Notariat CHF 100 – 2'000 Relativ günstig für freies Notariat
Appenzell AR Gemischtes Notariat CHF 50 – 500 Sehr günstig

Die Daten basieren auf der Studie der Eidgenössischen Preisüberwachung zu den kantonalen Notariatstarifen sowie auf den offiziellen Angaben der kantonalen Notariate.

Kosten für kombinierte Ehe- und Erbverträge

In der Praxis werden Ehevertrag und Erbvertrag häufig in einer einzigen Urkunde zusammengefasst. Dies hat den Vorteil, dass beide Bereiche aufeinander abgestimmt werden können und nur ein Gang zum Notar erforderlich ist. Die Kosten für einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag liegen in der Regel höher als für einen reinen Ehevertrag.

Als Richtwert kann man bei einem Ehe- und Erbvertrag mit durchschnittlichem Aufwand mit Gesamtkosten von CHF 2'500 bis CHF 5'000 rechnen. Bei komplexen Verhältnissen oder umfangreichem Vermögen können die Kosten entsprechend höher ausfallen.

Ein wichtiger Unterschied zum reinen Ehevertrag besteht in den Formvorschriften: Während der Ehevertrag lediglich der notariellen Beurkundung bedarf, muss der Erbvertrag zusätzlich in Gegenwart von zwei Zeugen unterzeichnet werden. Diese Zeugen müssen weder zum Notar noch zu den Vertragsparteien in einem besonderen Verhältnis stehen. Für ihre Mitwirkung wird in manchen Kantonen ein kleines Zeugengeld berechnet.

Vertragsart Kostenrahmen Formvorschriften
Einfacher Ehevertrag CHF 500 – 2'000 Notarielle Beurkundung
Ehevertrag mit Vermögensinventar CHF 1'500 – 4'000 Notarielle Beurkundung
Kombinierter Ehe- und Erbvertrag CHF 2'500 – 5'000 Notarielle Beurkundung, zwei Zeugen
Komplexer Ehe-/Erbvertrag CHF 5'000+ Notarielle Beurkundung, zwei Zeugen

Kosten für die Änderung eines Ehevertrags

Ein bestehender Ehevertrag kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, sofern beide Ehegatten damit einverstanden sind. Eine einseitige Änderung ist nicht möglich. Die Änderung muss wie der ursprüngliche Vertrag notariell beurkundet werden.

Die Kosten für die Änderung eines Ehevertrags sind in der Regel niedriger als für den erstmaligen Abschluss. Sie liegen typischerweise zwischen CHF 300 und CHF 500, können bei umfangreichen Änderungen aber auch höher ausfallen.

Gründe für eine Änderung können veränderte Lebensumstände sein, etwa die Geburt von Kindern, der Erwerb einer Liegenschaft, die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse oder geänderte Vorstellungen über die Aufteilung im Scheidungsfall.

Bei einer Änderung des Güterstandes, etwa von der Errungenschaftsbeteiligung zur Gütertrennung, ist zusätzlich ein aktuelles Vermögensinventar zu erstellen. Dies verursacht weitere Kosten.

Wer trägt die Kosten?

Das Gesetz enthält keine Regelung darüber, wer die Kosten für einen Ehevertrag zu tragen hat. In der Praxis wird dies von den Ehegatten frei vereinbart. Üblich sind folgende Varianten:

Die häufigste Lösung ist die hälftige Teilung der Kosten. Beide Ehegatten profitieren gleichermassen vom Ehevertrag und tragen die Kosten gemeinsam. Diese Lösung entspricht dem partnerschaftlichen Gedanken der Ehe.

In manchen Fällen übernimmt derjenige Ehegatte die Kosten, der den Ehevertrag initiiert hat oder hauptsächlich davon profitiert. Hat etwa ein Ehegatte ein Unternehmen, das durch die Gütertrennung geschützt werden soll, kann es fair sein, dass dieser die Kosten allein trägt.

Bei ungleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann auch eine anteilige Kostenverteilung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbart werden.

Die Kostenfrage sollte vor dem Notartermin geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert.

Steuerliche Behandlung der Kosten

Die Kosten für einen Ehevertrag sind in der Schweiz grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Kosten der privaten Lebensführung, die keine steuerliche Wirkung entfalten.

Dies entspricht der Behandlung anderer familienrechtlicher Kosten: Auch Scheidungskosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten, können nicht von den Steuern abgezogen werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass solche Aufwendungen zum privaten Lebensbereich gehören und keine Gewinnungskosten darstellen.

Eine Ausnahme könnte bei Unternehmern bestehen, wenn der Ehevertrag primär dem Schutz des Unternehmens dient und die Kosten als geschäftlich begründet dargestellt werden können. Eine solche Argumentation ist jedoch rechtlich umstritten und sollte vorgängig mit einem Steuerberater abgeklärt werden.

Tipps zum Kosten sparen

Wer bei gleicher Qualität Geld sparen möchte, kann verschiedene Strategien verfolgen.

Angebote vergleichen

Innerhalb eines Kantons sind die Notariatsgebühren zwar meist einheitlich geregelt, doch der Aufwand und damit die Gesamtkosten können variieren. Es lohnt sich, bei mehreren Notaren eine Kostenschätzung einzuholen. Dies gilt besonders in Kantonen mit freiem Notariat, wo die Notare gewisse Spielräume haben.

Ausserkantonalen Notar wählen

Mit Ausnahme von Geschäften, die an einen bestimmten Ort gebunden sind wie Grundstückskäufe, kann grundsätzlich jeder Schweizer Notar gewählt werden. Der Gang in einen günstigeren Nachbarkanton kann sich lohnen, insbesondere wenn die Differenz erheblich ist.

Ein Ehevertrag hat keinen zwingenden örtlichen Bezug. Ein Zürcher Ehepaar könnte den Vertrag also theoretisch in Schwyz beurkunden lassen und dabei erheblich sparen. Die Anreisekosten und der Zeitaufwand müssen allerdings gegen die Ersparnis abgewogen werden.

Unterlagen vorbereiten

Je besser vorbereitet die Ehegatten zum Notartermin erscheinen, desto weniger Zeit benötigt der Notar. Folgende Unterlagen sollten bereits im Vorfeld zusammengestellt werden: Ausweiskopien beider Ehegatten, aktueller Zivilstandsauszug oder Familienschein, Übersicht über die Vermögenswerte beider Ehegatten, Kontoauszüge und Depotauszüge, Grundbuchauszüge für Liegenschaften, Steuerveranlagungen der letzten Jahre, bei Unternehmern die letzten Jahresabschlüsse sowie allfällige bereits bestehende Verträge wie Testamente oder frühere Eheverträge.

Klare Vorstellungen entwickeln

Wer bereits vor dem Notartermin weiss, welchen Güterstand er wählen möchte und welche Punkte geregelt werden sollen, spart Beratungszeit. Eine vorgängige Information über die verschiedenen Güterstände und ihre Auswirkungen ist daher empfehlenswert.

Online-Plattformen mit Vorsicht nutzen

Verschiedene Online-Plattformen bieten Eheverträge zu Fixpreisen ab CHF 590 an. Diese Angebote umfassen in der Regel einen standardisierten Vertragsentwurf, der anschliessend noch notariell beurkundet werden muss. Die Beurkundungskosten kommen also noch hinzu.

Solche Angebote können bei einfachen Verhältnissen eine kostengünstige Lösung sein. Bei komplexeren Situationen besteht jedoch die Gefahr, dass wichtige Aspekte nicht berücksichtigt werden oder der Standardvertrag nicht auf die individuellen Bedürfnisse passt. Von der Verwendung kostenloser Musterverträge aus dem Internet wird abgeraten, da diese keine Garantie für Rechtsgültigkeit bieten und möglicherweise nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen.

Prüfen, ob ein Ehevertrag nötig ist

Die effektivste Kostensenkung besteht darin, nur dann einen Ehevertrag abzuschliessen, wenn er wirklich erforderlich ist. Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bietet für die meisten Ehepaare eine faire Lösung. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, etwa Unternehmenseigentum, erhebliches voreheliches Vermögen oder der Wunsch nach vollständiger Vermögenstrennung, ist ein Ehevertrag sinnvoll.

Kostenbeispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele veranschaulichen, mit welchen Kosten in typischen Situationen zu rechnen ist.

Beispiel 1: Einfacher Ehevertrag im Kanton Zürich

Ein junges Ehepaar ohne nennenswertes Vermögen möchte vor der Heirat einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschliessen. Der Vertrag enthält keine besonderen Regelungen.

Kostenaufstellung: Die Beurkundungsgebühr beim Notariat beträgt ca. CHF 400 bis CHF 600. Ein Vermögensinventar ist bei geringem Vermögen nicht zwingend erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. CHF 400 bis CHF 600.

Beispiel 2: Ehevertrag mit Vermögensinventar im Kanton Bern

Ein Ehepaar ist seit zehn Jahren verheiratet und möchte nachträglich einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschliessen. Das Vermögen beider Ehegatten zusammen beträgt ca. CHF 500'000.

Kostenaufstellung: Die Beurkundungsgebühr für den Ehevertrag beträgt ca. CHF 800 bis CHF 1'500. Die Erstellung und Beurkundung des Vermögensinventars kostet ca. CHF 500 bis CHF 1'000. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. CHF 1'300 bis CHF 2'500.

Beispiel 3: Kombinierter Ehe- und Erbvertrag für Unternehmer

Ein Unternehmer mit einer GmbH im Wert von CHF 2 Millionen möchte sein Unternehmen durch Gütertrennung schützen und gleichzeitig die erbrechtliche Nachfolge regeln. Der kombinierte Vertrag soll eine Vorschlagszuweisung, eine Nutzniessung für den überlebenden Ehegatten und einen Erbverzicht der Kinder enthalten.

Kostenaufstellung: Die anwaltliche Beratung und Vertragsentwurf kosten ca. CHF 2'000 bis CHF 3'000. Die Beurkundungsgebühr beträgt ca. CHF 1'500 bis CHF 3'000. Das Vermögensinventar inklusive Unternehmensbewertung kostet ca. CHF 1'000 bis CHF 2'000. Das Zeugengeld liegt bei ca. CHF 50 bis CHF 100. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. CHF 4'500 bis CHF 8'000.

Beispiel 4: Einfache Änderung eines bestehenden Ehevertrags

Ein Ehepaar hat vor fünf Jahren einen Ehevertrag mit modifizierter Errungenschaftsbeteiligung abgeschlossen. Nun soll eine Klausel zur Vorschlagsverteilung geändert werden.

Kostenaufstellung: Die Beurkundungsgebühr für die Vertragsänderung beträgt ca. CHF 300 bis CHF 500. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. CHF 300 bis CHF 500.

Wann Sie einen Anwalt für Eherecht beiziehen sollten

Obwohl ein Notar für die Beurkundung zwingend erforderlich ist, kann die vorgängige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erheblichen Mehrwert bieten. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Parteien gleichermassen – ein Anwalt vertritt hingegen ausschliesslich Ihre Interessen.

Besonders in folgenden Situationen ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Eherecht empfehlenswert:

Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann den Vertragsentwurf erstellen oder prüfen und sicherstellen, dass Ihre Interessen vollständig gewahrt werden. Die zusätzlichen Anwaltskosten sind im Vergleich zu möglichen späteren Nachteilen durch einen ungünstigen Vertrag oft gut investiert.

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Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht beraten, welche güterrechtlichen Regelungen für Sie optimal sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich einen Ehevertrag ohne Notar abschliessen?

Nein, ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wurde (Art. 184 ZGB). Ein privatschriftlicher Vertrag ist rechtlich unwirksam. Die notarielle Beurkundung dient dem Schutz beider Parteien und stellt sicher, dass sie über die Tragweite ihrer Vereinbarung informiert sind.

Sind die Notariatskosten verhandelbar?

In Kantonen mit gesetzlich festgelegten Tarifen sind die Gebühren nicht verhandelbar. Der Notar ist an den kantonalen Gebührentarif gebunden. In Kantonen mit freiem Notariat kann es gewisse Spielräume geben, insbesondere bei der Berechnung des Zeitaufwands für die Vertragserstellung.

Muss ich den Notar am Wohnort nehmen?

Nein, für Eheverträge besteht keine örtliche Zuständigkeit. Sie können jeden Notar in der Schweiz frei wählen. Der Gang in einen günstigeren Kanton kann sich finanziell lohnen.

Wer trägt die Kosten für den Ehevertrag?

Das Gesetz enthält keine Regelung. Üblich ist die hälftige Teilung. Bei ungleichen Einkommensverhältnissen kann eine anteilige Kostenverteilung sinnvoll sein. Die Kosten für den Ehevertrag sind steuerlich nicht absetzbar.

Was kostet die Änderung eines Ehevertrags?

Die Kosten für die Änderung eines bestehenden Ehevertrags liegen typischerweise zwischen CHF 300 und CHF 500, je nach Umfang der Änderungen. Die Änderung muss ebenfalls notariell beurkundet werden.

Fazit und Empfehlungen

Die Kosten für einen Ehevertrag in der Schweiz variieren stark und hängen von zahlreichen Faktoren ab. Die wichtigsten Einflussgrössen sind der Kanton, das Notariatssystem, die Komplexität des Vertrages und der Umfang des zu inventarisierenden Vermögens.

Wer einen Ehevertrag plant, sollte sich frühzeitig über die zu erwartenden Kosten informieren. Eine Kostenschätzung beim gewünschten Notar gibt Planungssicherheit. Der Vergleich verschiedener Anbieter und allenfalls die Wahl eines günstigeren Kantons können die Kosten erheblich reduzieren.

Die Kosten für einen Ehevertrag sollten jedoch nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Ein gut formulierter Vertrag, der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, kann im Scheidungsfall oder beim Tod eines Ehegatten viel grösseren finanziellen Nutzen bringen als die Ersparnis bei den Erstellungskosten. Die Investition in eine qualifizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen erfahrenen Notar lohnt sich in den meisten Fällen.

Vor dem Abschluss eines Ehevertrags sollte stets geprüft werden, ob ein solcher überhaupt erforderlich ist. Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bietet für viele Ehepaare eine angemessene Lösung. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, rechtfertigen sich die Kosten und der Aufwand für einen Ehevertrag.

Schliesslich sollte man bedenken, dass ein Ehevertrag kein statisches Dokument ist. Er sollte bei wesentlichen Veränderungen der Lebensumstände überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Kosten für eine Vertragsänderung sind in der Regel überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Nachteilen eines veralteten Vertrages.

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