Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Der Eheschein (Trauungsurkunde) kostet schweizweit einheitlich CHF 30.00 – sowohl für die nationale als auch für die internationale Version (CIEC).
- ✓ Zuständig ist ausschliesslich das Zivilstandsamt, das die Eheschliessung vorgenommen hat – nicht das Amt am aktuellen Wohnort.
- ✓ Für die Verwendung im Ausland: Internationale CIEC-Urkunden benötigen in Mitgliedstaaten keine Beglaubigung – sonst ist eine Apostille oder Legalisation erforderlich.
- ✓ Elektronische Ehescheine sind seit 2019 verfügbar und haben denselben Rechtswert wie Papierurkunden – müssen aber digital aufbewahrt werden.
- ✓ Lieferzeit: 5-10 Arbeitstage bei Postversand, bei persönlicher Abholung oft sofort erhältlich.
Der Eheschein, auch Trauungsurkunde genannt, ist eine offizielle Zivilstandsurkunde, die in der Schweiz die Eheschliessung zweier Personen rechtlich dokumentiert. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über den Eheschein: von den rechtlichen Grundlagen über die Beantragung bis hin zur Verwendung im In- und Ausland.
Was ist ein Eheschein?
Der Eheschein ist ein amtliches Zivilstandsdokument, das den Zivilstand nach einer Eheschliessung bestätigt und damit die Heirat der Ehepartner offiziell ausweist. Er stellt einen Auszug aus dem Eheregister dar und dokumentiert Ort sowie Datum der Trauung. In der Schweiz wird der Eheschein auch als Trauungsurkunde oder Heiratsurkunde bezeichnet, wobei diese Begriffe rechtlich gleichbedeutend sind.
Das Dokument enthält die wesentlichen Informationen zur Eheschliessung: die Personalien beider Ehepartner vor und nach der Trauung, das Datum der Eheschliessung sowie den Ort, an dem die Trauung stattgefunden hat. Als offizielle Zivilstandsurkunde besitzt der Eheschein volle Beweiskraft und wird von Behörden, Versicherungen und anderen Institutionen als rechtsgültiger Nachweis der Ehe anerkannt.
Rechtliche Grundlagen
Das Schweizer Zivilstandswesen und damit auch der Eheschein basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Das ZGB bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für das Zivilstandswesen. Art. 39 ZGB bestimmt, dass der Personenstand in einem elektronischen Register beurkundet wird (Personenstandsregister). Erfasst werden alle zivilstandsrechtlich bedeutsamen Vorgänge wie Geburt, Tod, Heirat und die Beurkundung einer eingetragenen Partnerschaft.
Zivilstandsverordnung (ZStV)
Die Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004 konkretisiert die Bestimmungen des ZGB:
| Artikel ZStV | Regelungsinhalt |
|---|---|
| Art. 62-67 ZStV | Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung |
| Art. 68-69 ZStV | Prüfung und Bewilligung |
| Art. 70-72 ZStV | Durchführung der Trauung und Beurkundung |
| Art. 76 ff. ZStV | Führung der zentralen Datenbank Infostar |
Arten von Eheurkunden in der Schweiz
In der Schweiz gibt es zwei Haupttypen von Eheurkunden, die sich primär durch ihre sprachliche Gestaltung und internationale Verwendbarkeit unterscheiden:
Nationale Trauungsurkunde
Die nationale schweizerische Trauungsurkunde ist stets dreisprachig verfasst: Deutsch, Französisch und Italienisch. Sie dient primär der Verwendung innerhalb der Schweiz und wird von allen inländischen Behörden und Institutionen anerkannt.
Internationale Trauungsurkunde (CIEC)
Die internationale Trauungsurkunde basiert auf dem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Sie ist fünf- bzw. sechssprachig verfasst und enthält neben den drei Landessprachen auch Rätoromanisch, Englisch und Spanisch. Der offizielle Name lautet "Auszug aus dem Eheregister CIEC" oder "CIEC 34".
| Merkmal | Nationale Trauungsurkunde | Internationale Trauungsurkunde (CIEC) |
|---|---|---|
| Sprachen | 3 (DE, FR, IT) | 6 (DE, FR, IT, RM, EN, ES) |
| Bezeichnung | Eheschein / Trauungsurkunde | Auszug aus dem Eheregister CIEC (CIEC 34) |
| Hauptverwendung | Schweiz (Inland) | Ausland / International |
| Kosten | CHF 30.00 | CHF 30.00 |
| Beglaubigung CIEC-Staaten | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| Ausstellung | Alle Ehen ab 5.12.2004 | Alle Ehen (auch vor 2004) |
Wichtiger Hinweis zu älteren Ehen: Für Eheschliessungen, die vor dem 5. Dezember 2004 stattgefunden haben, können in der Regel nur noch internationale Auszüge aus dem Eheregister (CIEC) ausgestellt werden.
Inhalt des Ehescheins
Ein Schweizer Eheschein enthält folgende Angaben:
- Familiennamen und Vornamen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschliessung
- Geburtsdaten beider Ehepartner
- Bei Namensänderung: früherer und neuer Name
- Genaues Datum der Eheschliessung
- Ort der Trauung
- Unterschrift und Stempel des ausstellenden Zivilstandsamtes
- Ausstellungsdatum
Bei elektronischen Zivilstandsurkunden tritt an die Stelle der handschriftlichen Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur.
Wofür wird der Eheschein benötigt?
Der Eheschein dient als offizieller Nachweis der Eheschliessung und wird in zahlreichen Situationen verlangt:
Behördliche Angelegenheiten
- Anmeldung bei Einwohnerämtern nach Umzug
- Beantragung neuer Ausweise nach Namensänderung
- Ausländerrechtliche Verfahren
Versicherungen und Vorsorge
- Änderung des Zivilstandes bei Pensionskassen
- Hinterlassenenleistungen
- Familienversicherung bei Krankenkassen
Finanzielle Angelegenheiten
- Eröffnung gemeinsamer Bankkonten
- Aufnahme einer gemeinsamen Hypothek
- Steuerliche Zwecke (gemeinsame Veranlagung)
Kirchliche Trauung
Nach Art. 97 Abs. 3 ZGB darf eine religiöse Eheschliessung erst nach der Ziviltrauung stattfinden. Der Eheschein ist hierfür der erforderliche Nachweis.
Beantragung des Ehescheins
Zuständigkeit
Für die Ausstellung eines Ehescheins ist ausschliesslich dasjenige Zivilstandsamt zuständig, das die Eheschliessung vorgenommen und beurkundet hat. Eine Beantragung am aktuellen Wohnort ist nicht möglich, sofern dieser vom Ort der Eheschliessung abweicht.
Wer darf den Eheschein beantragen?
Der Eheschein kann grundsätzlich nur von den betroffenen Ehepartnern selbst beantragt werden. Eine Bestellung durch Dritte ist aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen.
Bestellwege
Online-Bestellung
Die meisten Zivilstandsämter bieten heute die Möglichkeit, Zivilstandsdokumente über ein Online-Formular zu bestellen.
Persönliche Abholung
Bei einigen Zivilstandsämtern ist eine persönliche Abholung am Schalter möglich. Die Ausstellung erfolgt meist sofort gegen Barzahlung.
Schriftliche Bestellung
Eine Bestellung per Brief oder E-Mail ist ebenfalls möglich. Das Dokument wird per Post zugestellt.
Bestellung aus dem Ausland
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können den Eheschein über die Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) bestellen.
Lieferzeit
Die Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage. Bei persönlicher Abholung am Schalter ist das Dokument oft sofort verfügbar.
Kosten für den Eheschein
Die Kosten für Zivilstandsdokumente sind schweizweit weitgehend einheitlich durch die Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV) geregelt:
| Dokument | Kosten |
|---|---|
| Eheschein (nationale Trauungsurkunde) | CHF 30.00 |
| Internationaler Auszug aus dem Eheregister (CIEC) | CHF 30.00 |
| Familienausweis | CHF 40.00 |
| Familienausweis mit Hülle | CHF 50.00 |
| Personenstandsausweis | CHF 30.00 |
| Geburtsurkunde | CHF 30.00 |
| Portokosten (Inland) | ca. CHF 1.20 |
| Apostille (kantonal unterschiedlich) | CHF 25.00 - 50.00 |
Elektronische Zivilstandsurkunden
Seit dem 1. Oktober 2019 können alle Schweizer Zivilstandsämter elektronische Zivilstandsurkunden ausstellen. Diese haben denselben Rechtswert wie die herkömmlichen Zivilstandsurkunden in Papierform.
Merkmale elektronischer Zivilstandsurkunden
- Qualifizierte elektronische Signatur bestätigt die Authentizität
- Zulassungsbestätigung belegt die Berechtigung der ausstellenden Person
- Gültigkeit kann auf validator.ch überprüft werden
Wichtige Hinweise zur Handhabung
Elektronische Zivilstandsurkunden müssen in elektronischer Form aufbewahrt und weitergeleitet werden. Ein Ausdruck führt zum Verlust der technischen Sicherheitsmerkmale und kann nicht mehr verifiziert werden.
Eheschein für die Verwendung im Ausland
Apostille und Legalisation
Ist der Eheschein für die Verwendung bei ausländischen Behörden bestimmt, kann eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich sein:
| Beglaubigungsart | Anwendung | Zuständig | Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|
| Apostille | Haager Übereinkommen-Staaten | Kantonale Staatskanzlei / Bundeskanzlei | CHF 25 - 50 |
| Legalisation | Nicht-Mitgliedstaaten | Kantonale Behörde + ausländisches Konsulat | variabel |
Sonderregelung Schweiz - Deutschland
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen. Schweizerische Personenstandsurkunden bedürfen zum Gebrauch in Deutschland keiner Legalisation oder Apostille.
CIEC-Urkunden
Für Urkunden, die gemäss den CIEC-Übereinkommen mehrsprachig ausgestellt wurden, sind in den Mitgliedstaaten keine Beglaubigungen oder Apostillen erforderlich.
Unterschied zwischen Eheschein und Familienausweis
| Merkmal | Eheschein | Familienausweis |
|---|---|---|
| Inhalt | Nur Eheschliessung | Ehe + Kinder + Änderungen |
| Kosten | CHF 30.00 | CHF 40.00 (mit Hülle CHF 50.00) |
| Zuständig | Zivilstandsamt des Trauungsortes | Heimatort (CH) / Wohnort (Ausländer) |
| Nachführung | Keine | Kostenlos bei neuen Ereignissen |
| Verwendung | Nachweis der Ehe | Behörden, Versicherungen, Familie |
Die Ehe für alle und gleichgeschlechtliche Ehescheine
Seit dem 1. Juli 2022 ist die "Ehe für alle" in der Schweiz in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können seither unter denselben Voraussetzungen heiraten wie verschiedengeschlechtliche Paare.
Gleichgeschlechtliche Ehepaare erhalten dieselben Ehescheine wie verschiedengeschlechtliche Paare. Es gibt keine gesonderte Urkundenform für gleichgeschlechtliche Ehen.
Umwandlung eingetragener Partnerschaften
Paare, die vor dem 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln lassen. Nach der Umwandlung kann ein Eheschein ausgestellt werden, der das Datum der Umwandlung als Eheschliessungsdatum ausweist.
Wann Sie einen Anwalt für Familienrecht beiziehen sollten
Die Beantragung eines Ehescheins ist in der Regel unkompliziert. In bestimmten Situationen kann jedoch rechtliche Unterstützung sinnvoll sein, insbesondere bei komplexen internationalen Sachverhalten.
Besonders in folgenden Situationen ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Eherecht empfohlen:
- Wenn eine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt werden soll
- Bei Problemen mit der Anerkennung von Dokumenten durch ausländische Behörden
- Wenn Fragen zur Legalisation oder Apostille bestehen
- Bei Streitigkeiten über den Zivilstand (z.B. bei Ungültigerklärung einer Ehe)
Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Sie bei komplexen Fragen rund um Zivilstandsurkunden und deren internationale Verwendung unterstützen.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation
Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer Ehe oder zur Verwendung von Dokumenten im Ausland? Wir beraten Sie gerne.
Jetzt Beratung anfragenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Was tun bei Verlust des Ehescheins?
Ein verlorener Eheschein kann jederzeit beim Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes neu bestellt werden. Die Kosten betragen CHF 30.00 zuzüglich Portokosten.
Wie lange ist ein Eheschein gültig?
Der Eheschein selbst hat keine begrenzte Gültigkeitsdauer. Allerdings verlangen viele Behörden aktuelle Dokumente, die nicht älter als sechs Monate sind.
Benötige ich für eine kirchliche Trauung einen Eheschein?
Ja, für eine kirchliche Trauung in der Schweiz wird eine Trauungsurkunde verlangt, da die kirchliche Trauung erst nach der Ziviltrauung erfolgen darf (Art. 97 Abs. 3 ZGB).
Ist der Eheschein dasselbe wie das Familienbüchlein?
Nein. Der Eheschein dokumentiert nur die Eheschliessung, während der Familienausweis (früher Familienbüchlein) zusätzlich Informationen über Kinder und Änderungen im Zivilstand enthält.
Kann ich einen Eheschein für eine im Ausland geschlossene Ehe erhalten?
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann kein Schweizer Eheschein ausgestellt werden. Die Ehe muss jedoch im Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden, danach kann ein entsprechender Registerauszug bestellt werden.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Der Eheschein ist ein wichtiges Dokument, das die rechtsgültige Eheschliessung in der Schweiz belegt. Für die erfolgreiche Beantragung und Verwendung empfehlen sich folgende Schritte:
- Klären Sie zunächst, bei welchem Zivilstandsamt Sie geheiratet haben
- Entscheiden Sie, ob Sie eine nationale oder internationale (CIEC) Trauungsurkunde benötigen
- Informieren Sie sich, ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist
- Bewahren Sie elektronische Zivilstandsurkunden in digitaler Form auf
- Planen Sie für die Bestellung 5 bis 10 Arbeitstage ein
Der Eheschein kann jederzeit neu bestellt werden, sollte das Original verloren gehen oder eine aktuellere Fassung benötigt werden. Die Kosten von CHF 30.00 sind überschaubar und schweizweit einheitlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen (Auswahl)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 39-48, Art. 90-110
- Zivilstandsverordnung (ZStV) vom 28. April 2004, insbesondere Art. 62-72, Art. 76 ff.
- Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV)
- Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG)
- Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (Apostille)
- CIEC-Übereinkommen (Internationale Zivilstandsurkunden)
- Abkommen Schweiz-Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung von Zivilstandsurkunden vom 4. November 1985
Stand: Januar 2026